Infolge der Umsetzung der europäischen Rahmenrichtlinie zum Arbeitsschutz (1992) trat in Deutschland 1996 das Arbeitsschutzgesetz in Kraft, dass „Grundgesetz“ des Arbeitsschutzes.
Eine der zentralen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes ist die Durchführung einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber.
In der Arbeitsstättenverordnung vom 07.2010 ist die Gefährdungsbeurteilung auch verankert worden.